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Krankenfahrt mit der Krankenkasse abrechnen
Mit einer ärztlichen Verordnung übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten Ihrer Krankenfahrt. Sie zahlen nur die Zuzahlung, den Rest rechnen wir direkt ab. Hier erfahren Sie, was Sie dafür brauchen.
Zuzahlung pro Fahrt
- Anteil
- 10 % der Fahrtkosten
- Mindestens
- 5 €
- Höchstens
- 10 €
- Befreiung
- ab Erreichen der Belastungsgrenze
Krankenfahrt oder Krankentransport?
Die beiden Begriffe klingen ähnlich, meinen aber unterschiedliche Leistungen. Die Unterscheidung steht so auch auf Ihrer Verordnung.
Krankenfahrt unser Angebot
Beförderung im Sitzen in einem Pkw (Fahrdienst oder Mietwagen). Keine medizinische Betreuung während der Fahrt nötig. Rollator oder faltbarer Rollstuhl fährt im Kofferraum mit.
Krankentransport
Beförderung im Krankentransportwagen (KTW) mit medizinischem Fachpersonal, zum Beispiel liegend oder unter Beobachtung. Das bieten wir nicht an. Im Notfall gilt immer: 112.
Wann zahlt die Krankenkasse?
Ob vorab eine Genehmigung der Krankenkasse nötig ist, hängt vom Anlass Ihrer Fahrt ab.
| Anlass der Fahrt | Verordnung | Genehmigung | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Stationäre Behandlung: Aufnahme, Entlassung, Verlegung | ja | nein | keine Genehmigung nötig |
| Dialyse, onkologische Chemo- und Strahlentherapie | ja | ja | vor der ersten Fahrt |
| Pflegegrad 4/5, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung, Merkzeichen aG, Bl oder H | ja | nein | gilt als erteilt |
| Ambulante OP, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden wird | ja | je nach Fall | Praxis und Kasse klären |
| Sonstige ambulante Behandlungen | ja | ja | nur in Ausnahmefällen |
Stand: allgemeine Regelung nach § 60 SGB V und Krankentransport-Richtlinie. Angaben ohne Gewähr, verbindlich entscheidet Ihre Krankenkasse.
Von der Verordnung bis zur Abrechnung
Verordnung
Ihr Arzt füllt das Formular Muster 4 aus und kreuzt „Taxi/Mietwagen“ an.
Genehmigung
Falls nötig, reichen Sie die Verordnung vorab bei Ihrer Krankenkasse ein.
Fahrt
Bei der Fahrt geben Sie uns die Verordnung und bestätigen die Fahrt mit Ihrer Unterschrift.
Abrechnung
Sie zahlen die Zuzahlung, wir rechnen den Rest direkt mit der Kasse ab.
Befreiung von der Zuzahlung
Gesetzlich Versicherte zahlen pro Jahr höchstens 2 % ihrer Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt an Zuzahlungen, chronisch Kranke 1 %. Wer diese Grenze erreicht, kann sich bei der Krankenkasse für den Rest des Jahres befreien lassen. Sammeln Sie dafür Ihre Quittungen.
Ohne Verordnung oder privat versichert
Auch ohne Kassenleistung fahren wir Sie gerne. Selbstzahlern nennen wir den Preis vor der Fahrt. Privat Versicherte erhalten eine Rechnung zur Einreichung bei Versicherung oder Beihilfe.
Häufige Fragen zur Kostenübernahme
Wer stellt die Verordnung aus?
Muss ich die Fahrt vorher genehmigen lassen?
Wie zahle ich die Zuzahlung?
Ich bin privat versichert. Was nun?
Fahrt anfragen. Wir kümmern uns um den Rest.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per WhatsApp. Wir klären Termin, Abholung und Kostenübernahme mit Ihnen und bestätigen die Fahrt.

